Oldtimergutachten Sachverstand seit 1976

Oldtimergutachten Sachverstand seit 1976

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK

Klassische Fahrzeuge (Young- und Oldtimer)

Youngtimer und Oldtimer begeistern immer mehr Menschen, die Fangemeinde für klassische Fahrzeuge – egal ob PKW, Nutzfahrzeug oder Motorrad – ist hoch und wächst kontinuierlich. Oldtimer sind ja auch mehr als nur unser automobiles Erbe, dem man beim Vorbeifahren hinterherschaut. Sie sind Sympathieträger die Emotionen wecken und Erinnerungen wachhalten. Wer selbst jung war, als sie auf unseren Straßen fuhren erinnert sich und verbindet oft sehr private und persönliche Erinnerungen mit ihnen.

So individuell die Fahrzeuge lang vergangener Zeiten auch sind, so individuell sind auch die Beweggründe, einen bestimmten Oldtimer zu fahren. Diese Fahrzeuge sind neben kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut vor allen Dingen eins – Liebhaberobjekte.

Auch für den Kfz-Sachverständigen ist ein Fahrzeug nicht nur berufliche Pflichterfüllung. Die Leidenschaft begleitet das Tagesgeschäft, und wenn „automobile Schätze“ zur Begutachtung anstehen, schlägt das Herz einfach höher.

Im Gegensatz zum Oldtimerbesitzer sind beim Kfz-Sachverständigen jedoch subjektiv geprägte Emotionen fehl am Platz. Da Oldtimerbesitz immer mit Kosten und Investitionen verbunden ist, sollte der Klassiker geeignet versichert werden. Die entsprechenden Versicherungen verlangen als Grundlage zur Versicherungseinstufung meist eine Bewertung. Aber auch der Fahrzeughalter ist gut beraten über ein solches Dokument zu verfügen. Denn kommt es zu einem Schaden am Fahrzeug, muss der Fahrzeughalter beweisen, dass es sich bei seinem Klassiker um ein besonders gutes Exemplar handelt, das sich vom durchschnittlichen Marktangebot unterscheidet.

Hierfür ist die durch einen Kfz-Sachverständigen ausgestellte Fahrzeugbewertung ein wichtiges Dokument. Diese Fahrzeugbewertung dient aber nicht nur als Beweismittel im Schadenfall, sondern kann auch die Grundlage im Gespräch mit Behörden und Banken bilden.

Oldtimergutachten

Kurzgutachten (Kurzbewertung)

Zur reinen Versicherungseinstufung empfehle ich eine sogenannte Kurzbewertung, bei der eine grobe äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges mit Überprüfung auf optische Originalität sowie eine Identitätsprüfung mit anschließender Ermittlung der Zustandsnote und des Fahrzeugwertes durchgeführt wird. Im (Kurz)-Gutachten ist das Fahrzeug dann neben den technischen Daten auch mit dem Zustand beschrieben. Eine zum (Kurz)-Gutachten gehörende Lichtbildanlage dokumentiert die Feststellungen.

Eine Kurzbewertung sollte alle 2 – 3 Jahre durchgeführt werden, um eine regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes zu gewährleisten.

Eine Kurzbewertung dient nur zur Versicherungseinstufung und ist keine Grundlage zum Kauf oder Verkauf eines Klassikers.

Ausführliches Wertgutachten

Ich lege jedoch jedem Besitzer eines klassischen Fahrzeugs nahe, sein Fahrzeug mit einem ausführlichen und detaillierten Wertgutachten bewerten zu lassen. Das ausführliche und detaillierte Wertgutachten ist die Grundlage einer sinnvollen Risikoabsicherung. Beim ausführlichen und detaillierten Wertgutachten wird ein sehr umfangreicher Prüfpunktekatalog abgearbeitet. Jede Baugruppe wird hierbei separat in Augenschein genommen und bewertet.

Diese Wertgutachten sind zwar um einiges teurer als ein Kurzgutachten, jedoch lohnt sich die Investition auf jeden Fall, da man in einem Schadenfall, sei es ein unspektakulärer Verkehrsunfall wie er tagtäglich passiert, ein Elementarschaden (Hagelschlag, Überschwemmung) oder ein Totalverlust durch Brand oder Diebstahl ist, niemals gegenüber der schadenersatzpflichtigen Versicherung in Beweisnot gerät.

Restaurationsbegleitung

Selbstverständlich begleite ich Sie bzw. Ihr klassisches Fahrzeug bei der Restauration und dokumentiere die einzelnen Arbeitsabschnitte in Wort und Bild. Ganz egal, ob Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie restaurieren oder einen Fachbetrieb mit der Restauration beauftragen.
Gern berate ich Sie rundum das – sehr umfangreiche – Thema „Gutachten für klassische Fahrzeuge“, denn als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung bin ich der richtige Ansprechpartner.

Ich erstelle Schaden- sowie Wertgutachten für folgende Fahrzeuge:

Häufig gestellte Fragen zum Thema Oldtimergutachten

Wann spricht man von einem Youngtimer?

Wenn ein Fahrzeug zwischen 20 Jahren und 30 Jahren alt ist wird von einem Youngtimer gesprochen.

Wann spricht man von einem Oldtimer?

Fahrzeug ab 30 Jahre werden als Oldtimer bezeichnet.

Wann spricht man von einem klassischen Fahrzeug?

Die Begriffe Young- und Oldtimer gibt es nur in Deutschland. Da der Markt für Young- und Oldtimer jedoch längst ein globaler Markt ist, spricht man allgemein von klassischen Fahrzeugen.

Wozu benötige ich ein Gutachten für ein klassisches Fahrzeug?

Mit einem Gutachten können Sie den Wert und den Zustand Ihres Klassikers zum Bewertungsstichtag dokumentieren lassen.
Mit einem Gutachten können Sie eine umfangreiche Reparatur oder aber auch eine komplette Restauration dokumentieren lassen.
Mit einem Gutachten können Sie in einem Schadenfall die Reparaturkosten und die Wertminderung ermitteln lassen.

Welche Art von Gutachten zur Wertermittlung für klassische Fahrzeuge gibt es?

Zur Wertermittlung gibt es zum einen das einfache Wertgutachten, bei dem die Identität des Fahrzeuges überprüft und der Zustand des Fahrzeuges mit Fotos dokumentiert sowie der aktuelle Marktwert ermittelt wird. Diese sogenannte Kurzbewertung ist jedoch nur eine ungefähre Einschätzung und dient lediglich zur Einstufung und Prämienberechnung in der Kasko-Versicherung.
Zum anderen gibt es das umfangreiche und detaillierte Wertgutachten, bei dem in ca. 2 bis 3 Stunden eine umfangreiche Checkliste abgearbeitet und jede einzelne Baugruppe für sich bewertet wird.

Welche Werte stehen bei der Wertermittlung eines klassischen Fahrzeuges im Vordergrund?

Marktwert – Wiederbeschaffungswert – Wiederherstellungswert

Der Marktwert ist ein erzielter Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspannen beinhaltet. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Einstufung und Prämienberechnung in der Kasko-Versicherung und gilt laut Versicherungsvertragsgesetz (§76) als festgesetzter und vereinbarter Preis.

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die für ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug – zum Zeitpunkt des Schadenfalls – beim seriösen gewerblichen Händler aufgewendet werden muss.

Der Wiederherstellungswert beziffert die Summe, die sich aus dem Anschaffungspreis und der im Zuge der Restauration nachvollziehbaren Investitionen ergeben hat.

Die im Gutachten ermittelten Werte stellen die Grundlage des vereinbarten Versicherungswertes dar. Im Schadenfall wird in der Regel nur der bei Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert ersetzt.

Was kostet ein Gutachten?

Das einfache Wertgutachten, die sogenannte Kurzbewertung, kostet ab 250,00 € zzgl. 2,38 € pro Foto sowie Fahrtkosten in Höhe von 0,83€ pro Km.

Das umfangreiche und detaillierte Wertgutachten kostet je nach Fahrzeug und Aufwand ab 500,00€ zzgl. 2,00 € pro Foto.

Sämtliche Preisangaben verstehen sich Brutto inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ist eine Kaufberatung sinnvoll?

Ist das richtige Fahrzeug gefunden stellt sich schnell die Frage:„Teuer oder Schnäppchen?“. Sind Beschreibung mit Foto und der Preis auch noch so verlockend, ist nur das, was man in der Realität ansehen und prüfen kann aussagekräftig. Generell heißt es jetzt „Nicht übereilt kaufen“. Ohne genaue Prüfung und ausführliche Inaugenscheinnahme vor Ort sollte man nicht zuschlagen. Besser ist es zudem einen Experten zu Rate zu ziehen. Die Kosten für den Experten sind verschmerzbar, ein Blender mit hohen Folgekosten eher nicht.

Was kostet eine Kaufberatung?

Eine Kaufberatung ist immer individuell, sodass die Kosten an dieser Stelle pauschal nicht genannt werden können.
Sinnvoll ist es in jedem Fall sich zu einem persönlichen Vorgespräch zusammenzusetzen, um Einzelheit vorab zu klären und abzusprechen. Ein Vorgespräch ist übrigens kostenlos.

Warum Sie sich für mich als Ihren Kfz-Gutachter entscheiden sollten?

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistung nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?

Die Antwort fällt leicht: Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

Kontaktieren Sie mich

Sie benötigen einen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens oder Wertgutachtens oder haben Fragen zur Vorgehensweise im Falle eines Verkehrsunfalls? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung​

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist. Die Folge ist, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sichauf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – So verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keines Wegs allein tätig sein. Sie arbeiten auch in Team, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihr Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Industrie- und Handelskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Das der Staat eine besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und ihre besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Quelle:
@ Institut für Sachverständigenwesen e.V.