Oldtimergutachten Sachverstand seit 1976
Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.
Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK
Klassische Fahrzeuge (Young- und Oldtimer)
Youngtimer und Oldtimer begeistern immer mehr Menschen, die Fangemeinde für klassische Fahrzeuge – egal ob PKW, Nutzfahrzeug oder Motorrad – ist hoch und wächst kontinuierlich. Oldtimer sind ja auch mehr als nur unser automobiles Erbe, dem man beim Vorbeifahren hinterherschaut. Sie sind Sympathieträger die Emotionen wecken und Erinnerungen wachhalten. Wer selbst jung war, als sie auf unseren Straßen fuhren erinnert sich und verbindet oft sehr private und persönliche Erinnerungen mit ihnen.
So individuell die Fahrzeuge lang vergangener Zeiten auch sind, so individuell sind auch die Beweggründe, einen bestimmten Oldtimer zu fahren. Diese Fahrzeuge sind neben kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut vor allen Dingen eins – Liebhaberobjekte.
Auch für den Kfz-Sachverständigen ist ein Fahrzeug nicht nur berufliche Pflichterfüllung. Die Leidenschaft begleitet das Tagesgeschäft, und wenn „automobile Schätze“ zur Begutachtung anstehen, schlägt das Herz einfach höher.
Im Gegensatz zum Oldtimerbesitzer sind beim Kfz-Sachverständigen jedoch subjektiv geprägte Emotionen fehl am Platz. Da Oldtimerbesitz immer mit Kosten und Investitionen verbunden ist, sollte der Klassiker geeignet versichert werden. Die entsprechenden Versicherungen verlangen als Grundlage zur Versicherungseinstufung meist eine Bewertung. Aber auch der Fahrzeughalter ist gut beraten über ein solches Dokument zu verfügen. Denn kommt es zu einem Schaden am Fahrzeug, muss der Fahrzeughalter beweisen, dass es sich bei seinem Klassiker um ein besonders gutes Exemplar handelt, das sich vom durchschnittlichen Marktangebot unterscheidet.
Hierfür ist die durch einen Kfz-Sachverständigen ausgestellte Fahrzeugbewertung ein wichtiges Dokument. Diese Fahrzeugbewertung dient aber nicht nur als Beweismittel im Schadenfall, sondern kann auch die Grundlage im Gespräch mit Behörden und Banken bilden.
Oldtimergutachten
Kurzgutachten (Kurzbewertung)
Zur reinen Versicherungseinstufung empfehle ich eine sogenannte Kurzbewertung, bei der eine grobe äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges mit Überprüfung auf optische Originalität sowie eine Identitätsprüfung mit anschließender Ermittlung der Zustandsnote und des Fahrzeugwertes durchgeführt wird. Im (Kurz)-Gutachten ist das Fahrzeug dann neben den technischen Daten auch mit dem Zustand beschrieben. Eine zum (Kurz)-Gutachten gehörende Lichtbildanlage dokumentiert die Feststellungen.
Eine Kurzbewertung sollte alle 2 – 3 Jahre durchgeführt werden, um eine regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes zu gewährleisten.
Eine Kurzbewertung dient nur zur Versicherungseinstufung und ist keine Grundlage zum Kauf oder Verkauf eines Klassikers.
Ausführliches Wertgutachten
Ich lege jedoch jedem Besitzer eines klassischen Fahrzeugs nahe, sein Fahrzeug mit einem ausführlichen und detaillierten Wertgutachten bewerten zu lassen. Das ausführliche und detaillierte Wertgutachten ist die Grundlage einer sinnvollen Risikoabsicherung. Beim ausführlichen und detaillierten Wertgutachten wird ein sehr umfangreicher Prüfpunktekatalog abgearbeitet. Jede Baugruppe wird hierbei separat in Augenschein genommen und bewertet.
Diese Wertgutachten sind zwar um einiges teurer als ein Kurzgutachten, jedoch lohnt sich die Investition auf jeden Fall, da man in einem Schadenfall, sei es ein unspektakulärer Verkehrsunfall wie er tagtäglich passiert, ein Elementarschaden (Hagelschlag, Überschwemmung) oder ein Totalverlust durch Brand oder Diebstahl ist, niemals gegenüber der schadenersatzpflichtigen Versicherung in Beweisnot gerät.
Restaurationsbegleitung
Selbstverständlich begleite ich Sie bzw. Ihr klassisches Fahrzeug bei der Restauration und dokumentiere die einzelnen Arbeitsabschnitte in Wort und Bild. Ganz egal, ob Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie restaurieren oder einen Fachbetrieb mit der Restauration beauftragen.
Gern berate ich Sie rundum das – sehr umfangreiche – Thema „Gutachten für klassische Fahrzeuge“, denn als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung bin ich der richtige Ansprechpartner.
Ich erstelle Schaden- sowie Wertgutachten für folgende Fahrzeuge:
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Personenkraftwagen (PKW)
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Lastkraftwagen (LKW)
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Krafträder (KRAD)
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Reisemobile (Wohnmobil)
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Kraftomnibusse (Linienbusse, Reisebusse)
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Caravans (Wohnanhänger)
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Anhänger für PKW
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Anhänger bzw. Auflieger für LKW
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Sonder- und Spezialfahrzeuge wie sie bei Polizei, der Feuerwehr, bei Kommunen oder auf einem Flughafen zu finden sind.
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Young- und Oldtimer
Häufig gestellte Fragen zum Thema Oldtimergutachten
Wenn ein Fahrzeug zwischen 20 Jahren und 30 Jahren alt ist wird von einem Youngtimer gesprochen.
Fahrzeug ab 30 Jahre werden als Oldtimer bezeichnet.
Die Begriffe Young- und Oldtimer gibt es nur in Deutschland. Da der Markt für Young- und Oldtimer jedoch längst ein globaler Markt ist, spricht man allgemein von klassischen Fahrzeugen.
Mit einem Gutachten können Sie den Wert und den Zustand Ihres Klassikers zum Bewertungsstichtag dokumentieren lassen.
Mit einem Gutachten können Sie eine umfangreiche Reparatur oder aber auch eine komplette Restauration dokumentieren lassen.
Mit einem Gutachten können Sie in einem Schadenfall die Reparaturkosten und die Wertminderung ermitteln lassen.
Zur Wertermittlung gibt es zum einen das einfache Wertgutachten, bei dem die Identität des Fahrzeuges überprüft und der Zustand des Fahrzeuges mit Fotos dokumentiert sowie der aktuelle Marktwert ermittelt wird. Diese sogenannte Kurzbewertung ist jedoch nur eine ungefähre Einschätzung und dient lediglich zur Einstufung und Prämienberechnung in der Kasko-Versicherung.
Zum anderen gibt es das umfangreiche und detaillierte Wertgutachten, bei dem in ca. 2 bis 3 Stunden eine umfangreiche Checkliste abgearbeitet und jede einzelne Baugruppe für sich bewertet wird.
Marktwert – Wiederbeschaffungswert – Wiederherstellungswert
Der Marktwert ist ein erzielter Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspannen beinhaltet. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Einstufung und Prämienberechnung in der Kasko-Versicherung und gilt laut Versicherungsvertragsgesetz (§76) als festgesetzter und vereinbarter Preis.
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die für ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug - zum Zeitpunkt des Schadenfalls – beim seriösen gewerblichen Händler aufgewendet werden muss.
Der Wiederherstellungswert beziffert die Summe, die sich aus dem Anschaffungspreis und der im Zuge der Restauration nachvollziehbaren Investitionen ergeben hat.
Die im Gutachten ermittelten Werte stellen die Grundlage des vereinbarten Versicherungswertes dar. Im Schadenfall wird in der Regel nur der bei Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert ersetzt.
Das einfache Wertgutachten, die sogenannte Kurzbewertung, kostet ab 130,00 € zzgl. 2,00 € pro Foto sowie Fahrtkosten in Höhe von 0,70€ pro Km.
Das umfangreiche und detaillierte Wertgutachten kostet je nach Fahrzeug und Aufwand ab 500,00€ zzgl. 2,00 € pro Foto.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ist das richtige Fahrzeug gefunden stellt sich schnell die Frage:„Teuer oder Schnäppchen?“. Sind Beschreibung mit Foto und der Preis auch noch so verlockend, ist nur das, was man in der Realität ansehen und prüfen kann aussagekräftig. Generell heißt es jetzt „Nicht übereilt kaufen“. Ohne genaue Prüfung und ausführliche Inaugenscheinnahme vor Ort sollte man nicht zuschlagen. Besser ist es zudem einen Experten zu Rate zu ziehen. Die Kosten für den Experten sind verschmerzbar, ein Blender mit hohen Folgekosten eher nicht.
Eine Kaufberatung ist immer individuell, sodass die Kosten an dieser Stelle pauschal nicht genannt werden können.
Sinnvoll ist es in jedem Fall sich zu einem persönlichen Vorgespräch zusammenzusetzen, um Einzelheit vorab zu klären und abzusprechen. Ein Vorgespräch ist übrigens kostenlos.
Warum Sie sich für mich als Ihren Kfz-Gutachter entscheiden sollten?
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistung nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht: Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.
Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.
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