Kfz Schadengutachten Sachverstand seit 1976

Kfz Schadengutachten Sachverstand seit 1976

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK

Schadengutachten

Nach einem Verkehrsunfall ist man häufig aufgeregt und weiß nicht, was genau zu tun ist. Welche Rechte hat man überhaupt nach einem Verkehrsunfall? Muss man mit der eigenen oder der gegnerischen Versicherung sprechen? Darf man einen Kfz-Sachverständigen oder Rechtsanwalt beauftragen?

Die Kfz-Versicherer weisen häufig darauf hin, dass beispielsweise ein Gutachten oder auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes entbehrlich sei oder sie erteilen sogenannte Reparaturfreigaben selbst bei einem Schaden von 5.000,00 € oder sogar 10.000 €.

Ein vom Reparaturbetrieb erstellter Kostenvoranschlag soll den Schadenumfang exakt dokumentieren. Geht das?

Kostenvoranschlag Reparaturbetrieb vs. unabhängiger Gutachter

Das Gutachten eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen ist ja nicht nur eine bloße Schadenkalkulation wie ein Kostenvoranschlag, sondern beinhaltet Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenhergang, zum Reparaturweg und zu allen schadenrelevanten Werten wie Reparaturkosten, Wertminderung, Wertverbesserungen, Abzüge, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Das Gutachten ist die Grundlage zur Ermittlung des Schadens und dient letztendlich auch als Beweissicherung, insbesondere auch bei fiktiver Abrechnung.

Die hochkomplexe Karosserietechnik und Fahrzeugelektronik sowie die verschiedenen unterschiedlichen verbauten Materialien und Werkstoffe wie Karbon und ultrahochfester Stahl führen dazu, dass das Ausmaß des Unfallschadens häufig nicht erkannt wird. Erst der Sachverständige veranlasst im Zuge seiner Untersuchung die notwendigen Maßnahmen (Fahrwerksvermessung, Karosserievermessung), um das gesamte Schadenausmaß festzustellen.

Nach einem unverschuldeten Unfall ist der Kfz-Sachverständige Garant dafür, dass ein Schaden vollumfänglich festgestellt wird und dass frühzeitig Beweise gesichert werden.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, ein Gutachten durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl erstellen zu lassen.

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.

Begriffserklärung und Vorteile öffentlich bestellter Kfz-Sachverständiger

Aber die Hinzuziehung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen stellt sich in der Praxis oft als schwieriges Unterfangen heraus, da der Beruf des Kfz-Sachverständigen nicht geschützt ist und sich somit jeder als Sachverständiger bezeichnen darf.
Die Folge ist, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.

Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Bei der Auswahl des Sachverständigen sollten Sie daher unbedingt auf dessen Qualifikation achten. Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität. Denn der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist unabhängig und unparteiisch, ständig auf dem Prüfstand, er ist Gutachter, Berater und Schlichter und steht somit für Vertrauen und Sicherheit.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.

Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Industrie- und Handelskammern).

Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Ich erstelle Schaden- sowie Wertgutachten für folgende Fahrzeuge:

Häufig gestellte Fragen zum Thema Schadengutachten

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

Zur Ermittlung der Schadenhöhe (Reparaturkosten) und Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall sowie zur Bewertung von Kraftfahrzeugen aller Art. Außerdem wird ein Kfz-Sachverständiger zur Beurteilung von technischen Schäden (Motor- und Getriebeschäden, Kupplungsschäden usw.) benötigt.

Wer kommt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt grundsätzlich der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen. Dazu gehört unter anderem das Gutachten zur Ermittlung der Schadenhöhe.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Ja! Bei sogenannten Bagatellschäden. Sollte die Schadenhöhe unter 750,00 € liegen, spricht man von einem Bagatellschaden. Liegt für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden vor, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für ein Gutachten nicht. Aber wie kann der Laie erkennen, dass die Schadenhöhe unter 750,00 € liegt und somit ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt? Gar nicht! Besser ist es, bei einem noch so geringen unverschuldeten Schaden immer einen freien qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenhöhe hinzuzuziehen. Der freie qualifizierte und unabhängige Sachverständige wird bei einer Schadenhöhe von unter 750,00 € darauf hinweisen, dass die Versicherung des Unfallgegners die Gutachtenkosten nicht übernehmen wird und raten, was zu tun ist. Für den Geschädigten entstehen in diesem Fall natürlich keine Kosten.

Reicht es aus, wenn die Versicherung des Unfallverursachers einen eigenen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragt?

Nein! Verlassen Sie sich nicht auf die Versicherung des Verursachers. Die Versicherung des Unfallverursachers ist stets bestrebt, einen eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenhöhe zu beauftragen. Das bedeutet, der von der Versicherung beauftragte – abhängige – Sachverständige ermittelt die Höhe des Schadens. Der Geschädigte ist in jedem Fall besser beraten, einen freien qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Ermittlung der Schadenhöhe zu beauftragen.

Wie kann der Geschädigte bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt überhaupt einen seriösen qualifizierten Sachverständigen erkennen?

Einen seriösen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen erkennt man zum Beispiel daran, dass er von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt oder Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) ist.

Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?

Der Sachverständige rechnet sein Grundhonorar auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe zzgl. Nebenkosten (Fahrtkosten, Fotokosten, Telefon/Porto) ab. Das bedeutet, dass bei geringer Schadenhöhe die Kosten für das Gutachten niedrig sind und mit steigender Schadenhöhe die Kosten für das Gutachten ansteigen. So liegt zum Beispiel das Grundhonorar für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.500,00 € (netto) je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 592,00 € (brutto) und 650,00 € (brutto).

Ist ein Rechtsanwalt nach einem unverschuldeten Unfall sinnvoll?

Ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich immer sinnvoll, um den gesamten Schadenumfang, der sich aus mehreren einzelnen Positionen (Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Ab- und Anmeldekosten, usw.) zusammensetzen kann, mit der Versicherung des Unfallverursachers zu regulieren. Die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.

Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?

Das Wichtigste nach einem Unfall ist immer „Ruhe bewahren“.

Fotografieren Sie den Unfallort mit der Stellung der Fahrzeuge nach dem Schadenereignis.

Notieren Sie sich das amtliche Kennzeichen, den Namen, die Anschrift, die Telefon-Nr. und die Versicherung des Unfallgegners.

Auch die Namen, Adressen und Telefon-Nr. von eventuellen Zeugen sind wichtig.

Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen. Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, die Polizei, eventueller Zeugen oder der Versicherung des Unfallverursachers einschüchtern.

Schalten Sie zur Ermittlung der Schadenhöhe und zur Beweissicherung unbedingt einen freien qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens ein.

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Warum Sie sich für mich als Ihren Kfz-Gutachter entscheiden sollten?

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistung nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?

Die Antwort fällt leicht: Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

Kontaktieren Sie mich

Sie benötigen einen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens oder Wertgutachtens oder haben Fragen zur Vorgehensweise im Falle eines Verkehrsunfalls? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung​

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist. Die Folge ist, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sichauf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – So verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keines Wegs allein tätig sein. Sie arbeiten auch in Team, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihr Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Industrie- und Handelskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Das der Staat eine besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und ihre besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Quelle:
@ Institut für Sachverständigenwesen e.V.