Sachverstand seit 1976
Kfz Wertgutachten

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Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

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Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK

Warum überhaupt eine Fahrzeugbewertung?

Es gibt viele Gründe, die eine professionelle Fahrzeugbewertung erforderlich machen. Beispielsweise bei einer Firmengründung, wenn das private Fahrzeug ins Firmenvermögen einfließen soll, muss ein stichtagsgenauer Wert ermittelt werden, damit man dem Finanzamt gegenüber auf der sicheren Seite ist. Ebenso bei der Entnahme eines Fahrzeugs aus dem Firmenvermögen ins Privatvermögen. Auch im Zuge einer Bilanzerstellung, bei Insolvenzen und Erbschaftsstreitigkeiten sowie Ehescheidungsverfahren ist ein Wertgutachten unentbehrliches Dokument.

Sinnvoll kann eine Fahrzeugbewertung auch vor dem Verkauf oder Kauf eines Fahrzeuges sein.

Kennen Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs? Vielleicht haben Sie eine Vorstellung – aber können Sie diese gegenüber Dritten auch argumentationssicher begründen und belegen?

Messung Reifenprofil beim Wertgutachten
Fahrzeugbewertung in der Werkstatt

Viele Faktoren fließen in die Bewertung mit ein, wie beispielsweise das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Anzahl der Vorbesitzer, die Ausstattung und das Zubehör, der allgemeine Fahrzeugzustand, beseitigte Vorschäden, erkennbare Altschaden usw.

Eine Fahrzeugbewertung hilft also, den Wert Ihres Fahrzeugs gegenüber Käufern, dem Finanzamt oder Banken sicher und glaubhaft darzulegen!

Je nach Bewertungszweck werden folgende Werte ermittelt:

  • Marktwert
  • Händlereinkaufswert
  • Händlerverkaufswert

Zur Erstellung eines Wertgutachtens wird die Identität des Fahrzeugs überprüft und anschließend das Fahrzeug in Augenschein genommen sowie einige Lichtbilder gefertigt. Im Wertgutachten ist das Fahrzeug dann mit den technischen Daten beschrieben und der entsprechende Wert aufgeführt, eine Fotoanlage dokumentiert die Feststellung.

Ich erstelle Schaden- sowie Wertgutachten für folgende Fahrzeuge:

Personenkraftwagen (PKW)

Lastkraftwagen (LKW)

Krafträder (KRAD)

Reisemobile (Wohnmobil)

Kraftomnibusse (Linienbusse, Reisebusse)

Caravans (Wohnanhänger)

Anhänger für PKW

Anhänger bzw. Auflieger für LKW

Sonder- und Spezialfahrzeuge wie sie bei Polizei, der Feuerwehr, bei Kommunen oder auf einem Flughafen zu finden sind.

Young- und Oldtimer

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wertgutachten

Der Marktwert entspricht dem Veräußerungswert und wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.

Der Händler-Einkaufswert definiert den Preis, zu dem ein seriöser Händler ein Fahrzeug ankaufen würde.
Besondere Umstände wie beispielsweise eine Überzahlung bei Inzahlungnahme (versteckter Rabatt) beim Kauf eines Neufahrzeuges bleiben unberücksichtigt.

Anhand des ehemaligen Neupreises und der werkseitig gelieferten Sonderausstattung wird unter Berücksichtigung aller den Wert beeinflussenden Faktoren der aktuelle Wert des Fahrzeuges ermittelt und von diesem die zum Wiederverkauf notwendigen Instandsetzungskosten abgezogen. Die verbaute Sonderausstattung wird zwar berücksichtigt, aber mit einem weitaus höheren Abschlag als beim Fahrzeug selbst.

Der Händler-Verkaufswert definiert den Betrag, zu dem ein seriöser Händler ein Fahrzeug verkaufen würde.

Nach Ermittlung des Händler-Einkaufswertes wird diesem die Handelsspanne (Instandsetzungs- und Aufbereitungskosten, Gemein- und Verwaltungskosten und Gewinn) aufgeschlagen.

Das Ergebnis einer Schätzung ist immer ein Wert und kein Preis. Der Wert eines Fahrzeugs wird durch Schätzung – eine Orientierung an Vergleichsobjekten – ermittelt und bleibt daher abstrakt. Der Begriff „Preis“ ist objektiv und konkret. Er manifestiert sich erst beim tatsächlichen Verkauf.

Fahrzeugalter, Anzahl der Vorbesitzer, Laufleistung, Bereifung, Allgemein- und Pflegezustand, die Fälligkeiten der Hauptuntersuchung, Sonderausstattungen und Zubehör, Vorschäden (reparierte Schaden) bzw. Altschäden (vorhandene unreparierte Schäden) sowie werterhöhende Instandsetzungsaufwendungen (neuer Motor oder Getriebe), erforderliche Instandsetzungsaufwendungen, Einsatzart (Firmenfahrzeug, Fahrschulfahrzeug, Mietfahrzeug usw.), regionalen Gegebenheiten sowie saisonalen Marktschwankungen.

Die Erstellung eines Wertgutachtens ist sehr individuell und hängt letztendlich auch vom Fahrzeug ab, sodass ein konkreter Preis für hier nicht genannt werden kann.
Die Gutachtenpreise setzen sich jeweils aus dem Grundpreis (ab 250,00 €) zzgl. 2,38 € pro Foto sowie Fahrtkosten (falls eine Besichtigung vor Ort gewünscht ist) in Höhe von 0,83€ pro Km zusammen.

Sämtliche Preise verstehen sich Brutto inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Warum Sie sich für mich als Ihren Kfz-Gutachter entscheiden sollten?

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistung nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?

Die Antwort fällt leicht: Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.

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Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

Kontaktieren Sie mich

Sie benötigen einen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens oder Wertgutachtens oder haben Fragen zur Vorgehensweise im Falle eines Verkehrsunfalls? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.