Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.
Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK
Es gibt viele Gründe, die eine professionelle Fahrzeugbewertung erforderlich machen. Beispielsweise bei einer Firmengründung, wenn das private Fahrzeug ins Firmenvermögen einfließen soll, muss ein stichtagsgenauer Wert ermittelt werden, damit man dem Finanzamt gegenüber auf der sicheren Seite ist. Ebenso bei der Entnahme eines Fahrzeugs aus dem Firmenvermögen ins Privatvermögen. Auch im Zuge einer Bilanzerstellung, bei Insolvenzen und Erbschaftsstreitigkeiten sowie Ehescheidungsverfahren ist ein Wertgutachten unentbehrliches Dokument.
Sinnvoll kann eine Fahrzeugbewertung auch vor dem Verkauf oder Kauf eines Fahrzeuges sein.
Kennen Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs? Vielleicht haben Sie eine Vorstellung – aber können Sie diese gegenüber Dritten auch argumentationssicher begründen und belegen?
Viele Faktoren fließen in die Bewertung mit ein, wie beispielsweise das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Anzahl der Vorbesitzer, die Ausstattung und das Zubehör, der allgemeine Fahrzeugzustand, beseitigte Vorschäden, erkennbare Altschaden usw.
Eine Fahrzeugbewertung hilft also, den Wert Ihres Fahrzeugs gegenüber Käufern, dem Finanzamt oder Banken sicher und glaubhaft darzulegen!
Je nach Bewertungszweck werden folgende Werte ermittelt:
Zur Erstellung eines Wertgutachtens wird die Identität des Fahrzeugs überprüft und anschließend das Fahrzeug in Augenschein genommen sowie einige Lichtbilder gefertigt. Im Wertgutachten ist das Fahrzeug dann mit den technischen Daten beschrieben und der entsprechende Wert aufgeführt, eine Fotoanlage dokumentiert die Feststellung.
Der Marktwert entspricht dem Veräußerungswert und wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.
Der Händler-Einkaufswert definiert den Preis, zu dem ein seriöser Händler ein Fahrzeug ankaufen würde.
Besondere Umstände wie beispielsweise eine Überzahlung bei Inzahlungnahme (versteckter Rabatt) beim Kauf eines Neufahrzeuges bleiben unberücksichtigt.
Anhand des ehemaligen Neupreises und der werkseitig gelieferten Sonderausstattung wird unter Berücksichtigung aller den Wert beeinflussenden Faktoren der aktuelle Wert des Fahrzeuges ermittelt und von diesem die zum Wiederverkauf notwendigen Instandsetzungskosten abgezogen. Die verbaute Sonderausstattung wird zwar berücksichtigt, aber mit einem weitaus höheren Abschlag als beim Fahrzeug selbst.
Der Händler-Verkaufswert definiert den Betrag, zu dem ein seriöser Händler ein Fahrzeug verkaufen würde.
Nach Ermittlung des Händler-Einkaufswertes wird diesem die Handelsspanne (Instandsetzungs- und Aufbereitungskosten, Gemein- und Verwaltungskosten und Gewinn) aufgeschlagen.
Das Ergebnis einer Schätzung ist immer ein Wert und kein Preis. Der Wert eines Fahrzeugs wird durch Schätzung – eine Orientierung an Vergleichsobjekten – ermittelt und bleibt daher abstrakt. Der Begriff „Preis“ ist objektiv und konkret. Er manifestiert sich erst beim tatsächlichen Verkauf.
Fahrzeugalter, Anzahl der Vorbesitzer, Laufleistung, Bereifung, Allgemein- und Pflegezustand, die Fälligkeiten der Hauptuntersuchung, Sonderausstattungen und Zubehör, Vorschäden (reparierte Schaden) bzw. Altschäden (vorhandene unreparierte Schäden) sowie werterhöhende Instandsetzungsaufwendungen (neuer Motor oder Getriebe), erforderliche Instandsetzungsaufwendungen, Einsatzart (Firmenfahrzeug, Fahrschulfahrzeug, Mietfahrzeug usw.), regionalen Gegebenheiten sowie saisonalen Marktschwankungen.
Die Erstellung eines Wertgutachtens ist sehr individuell und hängt letztendlich auch vom Fahrzeug ab, sodass ein konkreter Preis für hier nicht genannt werden kann.
Die Gutachtenpreise setzen sich jeweils aus dem Grundpreis (ab 250,00 €) zzgl. 2,38 € pro Foto sowie Fahrtkosten (falls eine Besichtigung vor Ort gewünscht ist) in Höhe von 0,83€ pro Km zusammen.
Sämtliche Preise verstehen sich Brutto inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistung nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht: Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.
Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.
Sie benötigen einen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens oder Wertgutachtens oder haben Fragen zur Vorgehensweise im Falle eines Verkehrsunfalls? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist. Die Folge ist, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sichauf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – So verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keines Wegs allein tätig sein. Sie arbeiten auch in Team, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihr Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Industrie- und Handelskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Das der Staat eine besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und ihre besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Quelle:
@ Institut für Sachverständigenwesen e.V.