Sachverstand seit 1976
Kfz Schadengutachten

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK
Schadengutachten
Nach einem Verkehrsunfall ist man häufig aufgeregt und weiß nicht, was genau zu tun ist. Welche Rechte hat man überhaupt nach einem Verkehrsunfall? Muss man mit der eigenen oder der gegnerischen Versicherung sprechen? Darf man einen Kfz-Sachverständigen oder Rechtsanwalt beauftragen?
Die Kfz-Versicherer weisen häufig darauf hin, dass beispielsweise ein Gutachten oder auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes entbehrlich sei oder sie erteilen sogenannte Reparaturfreigaben selbst bei einem Schaden von 5.000,00 € oder sogar 10.000 €.
Ein vom Reparaturbetrieb erstellter Kostenvoranschlag soll den Schadenumfang exakt dokumentieren. Geht das?

Kostenvoranschlag Reparaturbetrieb vs. unabhängiger Gutachter
Das Gutachten eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen ist ja nicht nur eine bloße Schadenkalkulation wie ein Kostenvoranschlag, sondern beinhaltet Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenhergang, zum Reparaturweg und zu allen schadenrelevanten Werten wie Reparaturkosten, Wertminderung, Wertverbesserungen, Abzüge, Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Das Gutachten ist die Grundlage zur Ermittlung des Schadens und dient letztendlich auch als Beweissicherung, insbesondere auch bei fiktiver Abrechnung.
Die hochkomplexe Karosserietechnik und Fahrzeugelektronik sowie die verschiedenen unterschiedlichen verbauten Materialien und Werkstoffe wie Karbon und ultrahochfester Stahl führen dazu, dass das Ausmaß des Unfallschadens häufig nicht erkannt wird. Erst der Sachverständige veranlasst im Zuge seiner Untersuchung die notwendigen Maßnahmen (Fahrwerksvermessung, Karosserievermessung), um das gesamte Schadenausmaß festzustellen.


Nach einem unverschuldeten Unfall ist der Kfz-Sachverständige Garant dafür, dass ein Schaden vollumfänglich festgestellt wird und dass frühzeitig Beweise gesichert werden.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, ein Gutachten durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl erstellen zu lassen.
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Begriffserklärung und Vorteile öffentlich bestellter Kfz-Sachverständiger
Aber die Hinzuziehung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen stellt sich in der Praxis oft als schwieriges Unterfangen heraus, da der Beruf des Kfz-Sachverständigen nicht geschützt ist und sich somit jeder als Sachverständiger bezeichnen darf.
Die Folge ist, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Bei der Auswahl des Sachverständigen sollten Sie daher unbedingt auf dessen Qualifikation achten. Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität. Denn der öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige ist unabhängig und unparteiisch, ständig auf dem Prüfstand, er ist Gutachter, Berater und Schlichter und steht somit für Vertrauen und Sicherheit.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.
Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Industrie- und Handelskammern).
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Ich erstelle Schaden- sowie Wertgutachten für folgende Fahrzeuge:
Personenkraftwagen (PKW)
Lastkraftwagen (LKW)
Krafträder (KRAD)
Reisemobile (Wohnmobil)
Kraftomnibusse (Linienbusse, Reisebusse)
Caravans (Wohnanhänger)
Anhänger für PKW
Anhänger bzw. Auflieger für LKW
Sonder- und Spezialfahrzeuge wie sie bei Polizei, der Feuerwehr, bei Kommunen oder auf einem Flughafen zu finden sind.
Young- und Oldtimer
Häufig gestellte Fragen zum Thema Schadengutachten
Warum Sie sich für mich als Ihren Kfz-Gutachter entscheiden sollten?
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistung nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht: Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.
Kontaktieren Sie mich
Sie benötigen einen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens oder Wertgutachtens oder haben Fragen zur Vorgehensweise im Falle eines Verkehrsunfalls? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.