Über mich Sachverstand seit 1976

Über mich Sachverstand seit 1976

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK

1976

Sachverstand seit 1976

Am 1. Januar 1976 wurde das Kfz-Sachverständigen-Büro Rosendahl von Karl-Heinz Rosendahl eröffnet, nach dem er mehrere Jahre in der Unfallforschung sowie als Kfz-Sachverständiger bei einer Versicherung tätig war. Seit 1994 ist Jörg Rosendahl als Kraftfahrzeug-Sachverständiger im Büro tätig und führt das Kfz-Sachverständigen-Büro seit 1. Januar 2018 als Einzelunternehmen.

Jörg Rosendahl

  • Karosserie- und Fahrzeugbauermeister
  • Kfz-Mechanikermeister
  • Kfz-Sachverständiger seit 1994
  • Seit 1995 Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK
  • Seit 1998 von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

Warum Sie sich für mich als Ihren Kfz-Gutachter entscheiden sollten?

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistung nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?

Die Antwort fällt leicht: Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.

Von der Industrie- und Handelskammer zu Essen öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

Kontaktieren Sie mich

Sie benötigen einen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens oder Wertgutachtens oder haben Fragen zur Vorgehensweise im Falle eines Verkehrsunfalls? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung​

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist. Die Folge ist, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sichauf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – So verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keines Wegs allein tätig sein. Sie arbeiten auch in Team, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihr Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Industrie- und Handelskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Das der Staat eine besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und ihre besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Quelle:
@ Institut für Sachverständigenwesen e.V.